Das Unterholz der Wälder von Madonna di Campiglio und des Rendenatals beherbergt eine große Vielfalt an Pilzen, die zum Ende des Sommers immer viele Pilzsammler anlocken.
Pilze sammeln: Reglement für Madonna di Campiglio und Pinzolo
wie viele?Im einheitlichen Territorium der Gemeinden des Rendenatals ist das Sammeln verzehrbarer und nichtverzehrbarer wildwachsender Pilze bis zu einem Gesamtgewicht von täglich 2 kg pro Person über 10 Jahre zulässig, vorausgesetzt dass die Sammeltätigkeit vor Beginn für den gewünschten Zeitraum angemeldet und gleichzeitig eine der Dauer des Zeitraums entsprechende Gebühr entrichtet wird.
Kinder unter 10 Jahren Kinder unter 10 Jahren können Pilze in Begleitung eines Familienmitglieds im Besitz der Zahlungsquittung sammeln, wobei dieselben Mengenbeschränkungen gelten. Die zulässige Höchstmenge kann überschritten werden, wenn ein einziges Exemplar allein, nicht zusätzlich zu anderen Pilzen, das oben genannte Höchstgewicht überschreitet.
Die Sammler sind verpflichtet, die Pilze vor Ort grob zu reinigen. Die Pilze dürfen nur in festen durch Löcher belüfteten Behältern transportiert werden. Es ist verboten, die Pilze am Boden zu beschädigen oder zu zerstören und zum Sammeln Rechen, Haken oder andere Geräte zu verwenden, die die Humusschicht des Bodens schädigen können. Außerdem ist es in der Zeit von 19.00 bis 7.00 Uhr verboten, Pilze zu sammeln.
Die Pilzsammelerlaubnis
Für das Sammeln von Pilzen muss eine an der Dauer des Sammelzeitraums bemessene Gebühr bezahlt werden. Sie ist in Verbindung mit der Anmeldung des Tätigkeitsbeginns in den Ämtern der Gemeinde oder bei anderen Bevollmächtigten, zwischen:
Die Quittung ist nicht übertragbar und gilt maximal einen Monat lang. Sie berechtigt zum Sammeln von Pilzen in den außerhalb des Naturparks Adamello-Brenta liegenden Gebieten aller Gemeinden des Rendenatals, einschließlich der Gebiete des zweiten Teils von Ragoli (Zone Spinale – Montagnoli), in den Grenzen der vom Gesetz vorgegebenen Vorschriften und Beschränkungen.
In den innerhalb der Grenzen des Naturparks Adamello-Brenta liegenden Gebieten der Gemeinden ist das Pilzesammeln nur Personen erlaubt, die in einer Gemeinde der Provinz Trento wohnhaft sind, d.h. Personen, die keinen Wohnsitz in einer Gemeinde der Provinz haben, sind nur dann zum Pilzesammeln berechtigt, wenn sie sich mindestens fünf aufeinanderfolgende Tage zu touristischen Zwecken in einer dieser Gemeinden aufhalten. Auch in diesem Fall gilt die Anmelde- und Gebührenpflicht.
Eine Ermäßigung der Gebühren um 50% fällt in folgenden Fällen an:
- Personen, die sich für mindestens drei aufeinanderfolgende Tage zu touristischen Zwecken in einer Gemeinde der Provinz Trento aufhalten,
- Personen, die ihren anagraphischen Wohnsitz seit mindestens fünf Jahren in einer Gemeinde der Provinz Trento haben oder die ein Elternteil mit anagraphischem Wohnsitz in Gemeinde der Provinz Trento haben,
- Personen, die Inhaber eines Eigentumsrechts oder anderer Sachrechte auf zu Wohnzwecken genutze Immobilien in einer der Gemeinden haben, die dem überkommunalen Reglement des Rendenatal-Territoriums unterstehen.
Tarife für das Sammeln von Pilzen
ZEITRAUM |
VOLL |
ERMÄβIGTER |
1 Tag |
€ 10,00 |
€ 5,00 |
3 Tage |
€ 20,00 |
€ 10,00 |
1 Woche |
€ 30,00 |
€ 15,00 |
2 Wochen |
€ 40,00 |
€ 20,00 |
1 Monat |
€ 60,00 |
€ 30,00 |
3 Monate |
€ 120,00 |
€ 60,00 |
6 Monate |
€ 200,00 |
€ 100,00 |